Online-Dating vor Gericht: Die wichtigsten Urteile im Überblick

Vertragsverlängerung, Kündigungsbutton, Widerruf und Wertersatz – die wichtigsten Urteile zum Online-Dating mit Aktenzeichen und Einordnung.

Von partnersuche.dating
Person liest konzentriert ein Dokument am Schreibtisch

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Kaum eine Branche hat die Verbraucherrechtsprechung der letzten Jahre so geprägt wie die Online-Partnervermittlung: Vertragsverlängerungen, Kündigungsbuttons und Wertersatz beschäftigten mehrfach den Bundesgerichtshof. Hier findest du die wichtigsten Urteile mit Datum, Aktenzeichen – und dem, was praktisch daraus folgt.

Warum Dating-Abos so oft vor Gericht landen

Dating-Abos verbinden drei Dinge, die rechtlich heikel sind: längere Laufzeiten, automatische Verlängerungen und eine Leistung, deren Wert sich schwer beziffern lässt. Genau an diesen drei Punkten setzten die Verfahren der letzten Jahre an – häufig angestoßen von Verbraucherzentralen.

Vertragsverlängerung: Das BGH-Urteil vom Juli 2025

Der Bundesgerichtshof entschied am 17. Juli 2025 (Aktenzeichen III ZR 388/23) über die früheren Verlängerungsklauseln der Partnervermittlung Parship. Kernaussage: Die automatische Verlängerung eines ursprünglich sechsmonatigen Vertrags um zwölf Monate benachteiligt Verbraucher unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist unwirksam.

Bei Verträgen mit zwölf oder 24 Monaten Laufzeit hielt der Bundesgerichtshof die automatische Verlängerung dagegen für zulässig. Vorausgegangen war eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der sich über 1.200 Verbraucher angeschlossen hatten. Für Verträge ab März 2022 stellt sich die Frage ohnehin neu – dazu unten mehr.

Fristlose Kündigung: Kein Ausstieg, nur weil es gefunkt hat

Dasselbe Urteil vom 17. Juli 2025 beantwortete eine zweite, für Nutzer zentrale Frage: Gibt es ein Recht, die Mitgliedschaft jederzeit fristlos zu beenden – etwa weil man den passenden Menschen gefunden hat? Die Antwort des Bundesgerichtshofs: nein. § 627 BGB, der bei Vertrauensdiensten eine jederzeitige Kündigung erlaubt, ist auf die Online-Partnervermittlung nicht anwendbar.

Die Begründung: Ein Algorithmus, der Partnervorschläge berechnet, begründet kein persönliches Vertrauensverhältnis wie die klassische Partnervermittlung mit persönlicher Beratung. Wer einen Vertrag mit fester Laufzeit schließt, ist daran grundsätzlich bis zum Ende gebunden.

Der Kündigungsbutton und seine Rechtsprechung

Seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet § 312k BGB Anbieter, die entgeltliche Dauerverträge online abschließbar machen, zu einer ständig verfügbaren, unmittelbar und leicht zugänglichen Kündigungsschaltfläche. Wie ernst die Gerichte diese Anforderungen nehmen, zeigen zwei Entscheidungen:

  • Das Landgericht München I beanstandete am 16. November 2023 (Az. 12 O 4127/23) einen kleinen grauen Kündigungsbutton, der am Seitenende hinter einer Schaltfläche „weitere Links anzeigen“ versteckt war – das genügt der gesetzlichen Anforderung nicht.
  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf wertete am 23. Mai 2024 (Az. I-20 U 3/23) die Weiterleitung auf eine Login-Seite als unzulässige zusätzliche Hürde: Die Kündigung muss auch ohne Anmeldung möglich sein.

Das Gesetz knüpft an Verstöße eine scharfe Folge: Wird die Schaltfläche nicht gesetzeskonform bereitgestellt, kann der Verbraucher nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ob ein konkreter Verstoß vorliegt, ist allerdings im Einzelfall oft umstritten – wer sich darauf stützen will, sollte den Kündigungsweg dokumentieren und sich beraten lassen, etwa bei der Verbraucherzentrale.

Neu 2026: Keine Gegenangebote auf der Bestätigungsseite

Am 16. Juli 2026 entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 200/25), dass § 312k BGB den Inhalt der Kündigungs-Bestätigungsseite abschließend regelt: Über die zur Kündigung nötigen Angaben und den Bestätigungsbutton hinaus darf dort nichts stehen – keine Rabattangebote, keine Alternativtarife, auch kein Hinweis auf eine Vertragspause.

Damit ist ein weit verbreitetes Muster unzulässig: das Gegenangebot im Moment der Kündigung. Für Nutzer heißt das praktisch, dass der Weg vom Kündigungsbutton zur Bestätigung frei von Umwegen und Verkaufsversuchen sein muss.

Widerruf und Wertersatz: Drei Urteile, eine Linie

Beim Widerruf in den ersten 14 Tagen nach Vertragsschluss geht es regelmäßig um die Frage, wie viel der Anbieter für die bereits genutzte Zeit behalten darf. Drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stecken den Rahmen ab:

  • Widerruf trotz Leistung: Am 6. Mai 2021 (Az. III ZR 169/20) stellte der Bundesgerichtshof klar, dass ein Widerruf auch dann noch möglich ist, wenn der Anbieter bereits Partnervorschläge übermittelt hat.
  • Wertersatz nur bei korrekter Belehrung: Am 26. November 2020 (Az. I ZR 169/19) entschied er, dass ein Wertersatzanspruch voraussetzt, dass der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde und das Muster-Widerrufsformular erhalten hat. Fehlt eines davon, entfällt der Anspruch.
  • Zeitanteilige Berechnung: Am 17. Juni 2021 (Az. III ZR 125/19) legte der Bundesgerichtshof fest, dass der Wertersatz grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen ist – nach verstrichenen Tagen im Verhältnis zur Laufzeit, nicht nach der Zahl übermittelter Kontakte.

Die Gesetzeslage im Hintergrund

Zwei Reformen bilden den Rahmen für all das: Seit dem 1. März 2022 dürfen sich Verbraucherverträge nach § 309 Nr. 9 BGB nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar – die alten Jahres-Verlängerungen betreffen nur noch Altverträge. Und seit dem 1. Juli 2022 gilt die Kündigungsbutton-Pflicht des § 312k BGB.

Keine Rechtsberatung

Diese Seite gibt die Rechtsprechung wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung – ob und wie ein Urteil auf deinen Vertrag anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Für die Prüfung des eigenen Falls sind die Verbraucherzentralen oder eine Anwaltskanzlei die richtige Adresse.
Kann ich mein Dating-Abo fristlos kündigen, wenn ich jemanden gefunden habe?
Nein. Der Bundesgerichtshof entschied am 17. Juli 2025 (III ZR 388/23), dass § 627 BGB auf die Online-Partnervermittlung nicht anwendbar ist. Ein Vertrag mit fester Laufzeit bindet grundsätzlich bis zu ihrem Ende – unabhängig vom Erfolg der Suche.
Darf sich mein Vertrag automatisch um ein Jahr verlängern?
Für Verträge ab dem 1. März 2022: nein – § 309 Nr. 9 BGB erlaubt nur noch die Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist. Bei älteren Verträgen kommt es auf die Laufzeit an; die Verlängerung eines Sechs-Monats-Vertrags um ein Jahr erklärte der Bundesgerichtshof für unwirksam.
Wie viel darf der Anbieter beim Widerruf einbehalten?
Der Anbieter darf die genutzte Zeit anteilig berechnen – nach Tagen im Verhältnis zur Laufzeit, nicht nach Kontakten (BGH, 17. Juni 2021, III ZR 125/19). Voraussetzung ist überhaupt erst eine korrekte Widerrufsbelehrung samt Musterformular (BGH, 26. November 2020, I ZR 169/19).
Was gilt, wenn der Kündigungsbutton fehlt oder versteckt ist?
Dann sieht § 312k Abs. 6 BGB ein jederzeitiges Kündigungsrecht ohne Frist vor. Ob die Schaltfläche im konkreten Fall den Anforderungen genügt, ist allerdings oft umstritten – dokumentiere den Kündigungsweg und hol dir im Zweifel Rat bei der Verbraucherzentrale.

Was das praktisch für dich heißt

Wie du ein Dating-Abo Schritt für Schritt und nachweisbar kündigst, steht in unserem Ratgeber Dating-Abo kündigen – und wie es bei einem konkreten Anbieter aussieht, am Beispiel Parship kündigen.